Referendare

Krankenversicherung Referendar – Was ist ein Referendar ?

Referendare sind Beamte in Ausbildung und daher als „Beamte auf Widerruf” beihilfeberechtigt. Für die Beihilfe gelten für sie die gleichen Regelungen, wie für alle übrigen Beamtenanwärter: Jeder Referendar, sowie dessen berücksichtigungsfähige Familienmitglieder, hat Anspruch auf Beihilfe von seinem Dienstherrn. Die Höhe des Beihilfesatzes variiert dabei je nach Bundesland und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder.

Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es im Referendariat ?

Grundsätzlich kann der Referendar mit Beginn des Referendariats frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen (GKV und PKV).

Wie hoch sind die Beiträge in der GKV bzw. PKV ?

Die Beiträge in der GKV richten sich nach dem allgemeinen gültigen Beitragssatz der jeweiligen Kasse. Es gibt keinen Beitragsnachlass wegen der Beihilfeberechtigung. Zusätzlich ist der Satz für die Pflegeversicherung zu addieren. Die Beiträge der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sie werden durch das Eintrittsalter, Beihilfeland, Beihilfesatz und Gesundheitszustand festgelegt. Dabei kann der Referendar bis zum 34. Lebensjahr zum Ausbildungstarif versichert werden. Voller Versicherungsschutz zum kleinen Beitrag. Sehr attraktiv.

Warum sind Ausbildungstarife so günstig ?

Die Tarife für Beamtenanwärter sind deshalb so günstig, weil darin keine Altersrückstellungen gebildet werden. Beendet der Referendar seine Ausbildung, d. h. wird er nun „Beamter auf Probe“, wechselt er automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung von seinem Ausbildungstarif in den entsprechenden normalen Beamtentarif. Die Meldung über Beendigung der Ausbildung erfolgt allerdings nicht automatisch! Der Versicherte muss seinen Versicherer selbst darüber informieren. Durch die Statusänderung haben Referendare aber auch ein Sonderkündigungsrecht und können zu Beginn ihres Dienstverhältnisses die Versicherungsgesellschaft wechseln. Allerdings ist mit einem solchen Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung verbunden.

Muss ein Versicherer Referendare versichern ?

Nein, der Versicherer prüft nach Antragstellung das zu versichernde Risiko und kann dann Zuschläge vereinbaren (auf den Tarifbeitrag) oder den Versicherungsschutz ablehnen. Die sogenannte Öffnungsklausel fand hier bisher oft keine Anwendung. Dies ändert sich jedoch in einigen Bundesländern gerade, so dass in Zukunft auch für Beamtenanwärter diese Klausel greifen wird.

Was passiert nach dem Referendariat ?

Nicht jeder Referendar geht mit bestandenem Examen nahtlos in ein Dienstverhältnis über. Oft muss man sich zwischenzeitlich arbeitssuchend melden während man auf eine Stellenzusage wartet. Der ehemalige Referendar kann in dieser Zeit sogenannte Übergangstarife der PKV in Anspruch nehmen oder unter Umständen familienversichert werden. Bei Rückkehr in die GKV sollte man zumindest eine kleine Anwartschaft vereinbaren. Die private Krankenversicherung wird auf diese Weise nicht gekündigt, sondern ruht lediglich. Sobald der Referendar ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die private Krankenversicherung dann wieder unbürokratisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert werden.

Warum sollte zu Ausbildungsbeginn ein guter Versicherungsschutz gewählt werden ?

Viele Referendare überlegen, aus finanziellen Gründen für die Zeit ihrer Ausbildung einen möglichst günstigen Tarif zu wählen. Zusätzliche Leistungen wie Chefarzt oder Heilpraktiker werden meist nicht mitversichert. Diese Sparmaßnahme kann sich aber später rächen: Denn hat der Versicherer dies nicht vorher in seinen Versicherungsbedingungen garantiert, besteht kein Rechtsanspruch auf eine höherwertige Versicherung. Möchte ein Referendar später Wahlleistungen mitversichern, geht dies meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und Zustimmung des Versicherers.

Warum sind die Prämien nach dem Ende des Referates schon bei Beginn wichtig ?

Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist der Leistungsumfang des Anwärtertarifes nicht identisch mit dem entsprechenden Beamtentarif. Unter Umständen sind die Leistungen des Beamtentarifes schlechter als die des Anwärtertarifes. Referendare sollten sich vor dem Abschluss ihrer Versicherung deshalb die Leistungen beider Tarife gut ansehen. Ebenso kann es vorkommen, dass der Beitrag des entsprechenden Beamtentarifes sehr hoch ist. Referendare sollten sich daher gut informieren, welche Konditionen die Gesellschaft nach dem Referendariat bietet.

Mehr Infos zum Thema Krankenversicherung im Referendariat finden Sie unter: https://private-krankenversicherung-anwaerter.de/krankenversicherung-im-referendariat/