Diensthaftpflichtversicherung

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Bei der Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist speziell konzipiert für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.  Anders als herkömmliche Angestellte können Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst von ihrem Dienstherren oder geschädigten Dritten für Fehler oder Schäden, die sie verursacht haben unter Umständen in Regress genommen werden.

Das gilt sowohl für Schäden, die dem Dienstherrn

  • unmittelbar entstehen, etwa durch Beschädigung von Sachen am Arbeitsplatz
  • mittelbar entstehen, zum Beispiel auf Grund von Schäden, die ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst gegenüber Dritten verursacht

Gegen jede Art von Haftungsansprüchen können sich Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes mit einer Diensthaftpflichtversicherung  absichern.

Beispiele für eine unmittelbare Schädigung des Dienstherren sind etwa:

  • Verlust oder Schäden an einem Dienst-Computer oder -Laptop
  • Verlust eines Schlüssels (z.B. Generalschlüssel einer Schule)
  • Schäden an einem Dienstwagen
  • Schäden/Verlust an Uniformen
  • etc.

Mittelbare Schädigungen können zum Beispiel entstehen, wenn dem Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst in seiner Tätigkeit ein Fehler unterläuft, und Dritte geschädigt werden. Klassische Beispiele sind hierbei etwa:

  • Ein Personenschaden durch Verletzung der Aufsichtspflicht, für den die Geschädigten gegenüber dem Dienstherren Haftungsansprüche stellen. Dieser kann dann wiederum für den Schaden die verantwortliche Person in Regress nehmen.
  • Ein Angestellter einer Finanzbehörde verursacht durch einen Verfahrensfehler einen größeren Sach- bzw. Vermögensschaden. Der Geschädigte kann in diesem Fall ebenfalls den Verursacher oder den Dienstherren in Haftung nehmen und dieser wieder die Regressansprüche beim verantwortlichen Angestellten geltend machen.

In beiden genannten Beispielen und auch in vielen weiteren denkbaren Fällen, kann sich der Betroffene mit einer passenden Diensthaftpflichtversicherung vor den Regressansprüchen seines Dienstherren oder Dritter absichern.

Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?

Für eine Diensthaftpflichtversicherung besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Sie sollte aber in jedem Fall von allen Personen abgeschlossen werden, die gemäß für ihre Tätigkeit im Amt haftbar gemacht werden können. Das können insbesondere sein:

  • Beamte
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Arbeiter im öffentlichen Dienst

Konkrete Beispiele sind etwa:

  • Erzieher und Lehrer
  • Verwaltungsangestellte
  • Bundeswehrangehörige
  • Beamte bei Polizei, Zoll oder Bundespolizei
  • Krankenpfleger oder -schwestern
  • Richter
  • Leiter einer Behörde
  • u.v.m.

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