Dienstunfähigkeitsversicherung

Was ist die Dienstunfähigkeit?

Als „dienstunfähig“ bezeichnet man, wenn ein Beamter oder Soldat auf Grund einer körperlichen und geistigen Schwäche und/oder wegen eines Gebrechens nicht mehr in der Lage ist dem Dienstherrn zu dienen bzw. für den Dienstherrn seine Pflichten zu erfüllen (Bundesbeamtengesetz BBG §44 ).

Wie hoch ist die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit ?

Wird ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, so erhält er Leistungen durch den Dienstherrn. Die Höhe richtet sich nach der Zeit wie lange er dem Staat gedient hat, aber auch bei langjährigen Beamten entsteht eine Versorgungslücke. (Für einen BAL bedeutet das nach 5 Dienstjahren eine monatliche Bruttodienstunfähigkeitsrente von ca. 1.200 EUR)

Beamte auf Zeit, Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsleistung. Eine Absicherung welche eine sog. ECHTE Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet, ist daher unerlässlich.

Soldaten auf Zeit (SAZ) oder Wehrdienstleistende werden im Falle der Dienstunfähigkeit vom Dienst entlassen. Ein Berufssoldat hingegen wird in den Ruhestand versetzt. Diese Regelungen werden im Soldatengesetz festgelegt.

Aktuell bieten unter anderem folgende Versicherer die Absicherung bei Dienstunfähigkeit an:

  • DBV Winterthur (AXA Konzern)
  • Die Bayerische (ehemals BBV)
  • Debeka
  • Condor / R+V
  • Münchener Verein
  • Nürnberger Versicherung
  • Signal Iduna
  • Universa
  • Württembergische
  • WWK

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