Unfallversicherung

Unfallversicherung für Beamte

Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge dient dazu, den Beamten vor den Folgen von im Dienst erlittener Beschädigungen oder durch den Dienst hervorgerufener Krankheiten zu schützen. Damit sind auch noch im Dienst befindliche Beamte von Regelungen des Beamtenversorgungsrechts erfasst.

Was ist ein Dienstunfall ?

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören

  • Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort
  • die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen
  • Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme der Beamte gemäß § 64 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht verpflichtet ist
  • Tätigkeiten, deren Wahrnehmung vom Beamten im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet werden, sofern der Beamte hierbei nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist (§ 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).

Körperliche Schäden durch Unfälle, die nicht während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Hin & Rückweg entstehen – und das sind statistisch gesehen immerhin mehr als 60%, sind nicht abgedeckt.

Rund 5 Mio. Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland.  Die meisten gehen glimpflich aus.

Deswegen überprüfen wir im Einzelfall ob eine private Unfallversicherung Sinn macht oder nicht.

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